Über uns

bga – Fachverband und Kompetenzzentrum

Als Verband mit 85 jähriger Tradition vertreten wir die Interessen unserer Mitglieder und machen uns stark für den Baustoff Gussasphalt und seine vielfältigen Einsatzgebiete als:

  • Estrich im Wohnungsneubau, in der Altbausanierung sowie im Industriebau
  • Abdichtung – in Kombination mit Bitumenwerkstoffen – auf Brücken, begrünten Flächen, Parkdecks und in Tiefgaragen
  • Beschichtung (Estrich) in verfahrenstechnischen Anlagen
  • flüssigkeitsundurchlässige Flächenbefestigung in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (WHG §19g)
  • Deckschicht auf Brücken und Straßenverkehrsflächen.

Durch die Mitarbeit in der Internationale Gussasphalt-Vereinigung (IGV), in der sich die nationalen Beratungsstellen zusammengeschlossen haben, werden europaweit Erfahrungen gesammelt, die in die Normung und die Veröffentlichungen der Technischen Kommission einfließen. Wir und unsere Mitglieder sind vertreten in den für Gussasphalt wichtigen Normungsgremien und Fachverbänden.

Mitgliederbereich

Exklusiv für unsere Mitglieder stellen wir im internen Bereich wichtige Informationen zur Verfügung u.a. Prüfberichte und Untersuchungen, Änderungen in der ZTV-ING und ZTV/TL-Asphalt sowie Adressen und Termine.

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Ausführliche Informationen bzw. den Förderantrag finden Sie im Mitgliederbereich unter Arbeitsschutz.

Gremien

Unsere Erfahrungen

Wir und unsere Mitglieder sind vertreten in den für Gussasphalt wichtigen Normungsgremien und Fachverbänden:

Normungsgremien

Fachverbände

Gremien für Technische Regelwerke

Die Erfahrungen aller Mitgliedsfirmen werden in die Arbeit dieser Gremien – vor allem bei der Erstellung Technischer Regelwerke – eingebracht:

Nominieren Sie Ihr Projekt für den gussAward 2022

Unter nebenstehendem Button finden Sie die Teilnahmebedingungen sowie das Anmeldeformular.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

Mitgliedschaft

Ihre Vorteile im Überblick

Mitglieder der bga sind alle am Baustoff Gussasphalt Interessierten, also Gussasphaltverarbeiter, Baustoffhersteller und -lieferanten, Sachverständige, Architekten, Planer, Bauleiter und Technische Berater sowie Prüflabore und Verbände. Unsere Mitgliedsunternehmen stehen für Qualität, Zuverlässigkeit, fachliche Kompetenz und Leistungsfähigkeit. Sie führen das Signet der bga. Die Mitgliedschaft in der bga bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, darunter:

  • Zugehörigkeit zu einem anerkannten Berufsverband
  • Technische Beratung in allen Fragen zur Anwendung von Gussasphalten
  • Zeitnahe Informationen zu Veränderungen im Regelwerk
  • Einflussnahme auf Änderungen in Regelwerk und Normung
  • Vergünstigungen beim Besuch von Veranstaltungen zur Weiterbildung
  • Vergünstigungen beim Erwerb von bga-Publikationen
  • Werbemöglichkeit auf der Homepage der bga
  • Werbemöglichkeit zweimal jährlich im GUSSASPHALT MAGAZIN
    (Auflage: 11.500)
  • Werbemöglichkeit auf Veranstaltungen der bga
  • Zugang zur internen Seite der bga-Homepage, die u.a. Gutachten, Prüfzeugnisse u.v.m. enthält.

Werden Sie Mitglied

Nutzen auch Sie die vielen Vorteile, Teil einer großen Gemeinschaft zu sein. Über unser Onlineformular könne Sie bequem Ihren Antrag auf Mitgliedschaft stellen. Alles weitere besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

Zertifizierung

Qualität – schwarz auf weiß

Qualitätssicherung und technische Weiterbildung ist eine der Kernaufgaben unseres Verbandes. Daher informieren wir ausführlich über die verschiedenen Zertifizierungsmöglichkeiten und bieten darüber hinaus  in Zusammenarbeit mit anderen Fachinstitutionen oder Hochschulen weitere Qualifizierungsmaßnahmen an.

Achtung! Neue Termine!

AB-BA-Schein

Konstituierung des „Ausbildungsbeirates Brückenabdichtung (AB-BA) bei der bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.V.“

Der Einsatz und die Herstellung von Abdichtungen auf Ingenieurbauwerken sind geregelt in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten“ (ZTV-ING), Teil 7 „Brückenbeläge“. Zurzeit befinden sich die ZTV-ING Teile 7 Abschnitte 1 bis 4 in Bearbeitung. Mit der Bearbeitung befassen sich Arbeitskreise im FGSV-Arbeitsausschuss 7.7 „Brückenbeläge“. Die im Zuge der regelwerksüberarbeitung entstandenen Anforderungen an das ausführende Personal ziehen das Erfordernis nach sich, qualifizierte Schulungen anzubieten und durchzuführen. Diese obligatorischen Schulungen schließen mit Prüfungen ab und führen zum Erwerb des Nachweises des Ausbildungsbeirates Brückenabdichtung (AB-BA-Schein). Zur Legitimierung und Koordinierung der durchzuführenden Prüfungen sowie zur Überwachung des regelkonformen Ablaufes der Ausbildungen wurde ein Ausbildungsbeirat Brückenabdichtung (AB-BA) etabliert.

AB-BA-Schein-Lehrgang 2021/2022

Es sind neue Termine ausgeschrieben:

03.-05.11.2021, 260-21-04
25.-27.01.2022, 260-22-01
15.-17.02.2022, 260-22-02
15.-17.03.2022, 260-22-03

Weitere Informationen finden Sie hier:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bauakademie Hessen-Thüringen e.V.
Emil-von-Behring-Str. 5, 60439 Frankfurt/Main
Tel.: 069 / 95809-181, Fax: 069 / 95809-9181
info@bauhut.de, www.bauhut.de

Hier geht´s zur Onlineanmeldung!

Achtung! Neue Termine!

GA-Schein

Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Gussasphalt für Verkehrsflächen und Estriche

Auf Grundlage des Leitfadens „Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Gussasphalt für Verkehrsflächen und Estriche (GA-Schein)“ wird diese Zusatzqualifikation in Kooperation mit der BWI-Bau GmbH, Institut der Bauwirtschaft in Düsseldorf, angeboten.

GA-Schein

Neue Termine!

22./23.03.2022, Raum Hannover
26./27.04.2022, Raum Frankfurt / Main
03./04.05.2022, Raum Köln

Weitere Informationen finden Sie hier:

Hier geht´s zur Onlineanmeldung!

 

Fachbetrieb GA

Die Mitgliederversammlung der Bundesfachabteilung Gussasphalt beschloss im September 2009 in Bonn, auf entsprechenden Antrag und unter konkreten Voraussetzungen an Unternehmen der Sparte Gussasphalt den Titel „Anerkannter Fachbetrieb Gussasphalt-Verarbeitung“ zu verleihen. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsam mit der Bundesfachabteilung „Gussasphalt“ der Deutschen Bauindustrie entwickelte Initiative, die der Qualitätssicherung in der Sparte Gussasphalt dienen wird. Die Grundsätze zur Verleihung, das Antragsformular bzw. der Verlängerungsantrag, eine Musterurkunde sowie die Gebührenordnung finden Sie hier zum Downloaden.

Fachbetrieb nach WHG

Gewässerschutz ist ein hohes Gut! Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen (LAU-Anlagen) wassergefährdender Stoffe müssen nach § 62 „Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ des Wasserhaushaltsgesetzes, WHG, stoffundurchlässige Befestigungen als sekundäre Barrieren aufweisen. Gussasphalt-Dichtschichten mit wasserrechtlicher Zulassung für LAU-Anlagen dürfen nur von Fachbetrieben verlegt werden. Fachbetriebe müssen nach § 62 der „Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“, AwSV, durch eine Güte- und Überwachungsgemeinschaft zertifiziert sein. Hierzu müssen hinsichtlich Personal und Geräteausstattung die in § 62, AWSV, genannten Anforderungen erfüllt sein. Die BGA vermittelt die entsprechenden Schulungen für Verbandsmitglieder. Zertifizierte Firmen werden dann unter gussasphaltfirmen.de als Fachbetrieb nach AwSV aufgeführt.

Fachbetrieb

Weitere Informationen finden Sie hier:

Verbandsveranstaltungen

Fortbildung und Informationsaustausch

Als der deutsche Fachverband für Gussasphalt führen wir verschiedene Veranstaltungen zur Förderung der Bauweise mit Gussasphalt durch. Neben der Mitgliederversammlung, die jeweils einmal im Jahr in einer anderen Stadt in Deutschland stattfindet, organisieren wir regelmäßig Workshops zu verschiedenen Themen. Diese richten sich gezielt z.B. an die Bauleiter oder Fachberater unserer Mitgliedsunternehmen.

Fachtagungen

Neue Termine

  • FGSV Straßen- und Verkehrskongress
    5. bis 7. Oktober 2121 in Dortmund

Kontakt

Wir informieren Sie gerne












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